KREISVERBAND CUXHAVEN

30.04.2021

Keine Verklappung von Hamburger Hafensedimenten bei der Insel Scharhörn

Bagger mit Elbvertiefungsgegner*innen

Nachdem die grüne Kreistagsfraktion einen Resolutionsentwurf einbrachte, beschloss der Kreistag am Freitag fogende Resolution:

Der Kreistag des Landkreises Cuxhaven lehnt das von Senatsvertretern der Freien und Hansestadt Hamburg öffentlich bekundete - beabsichtigte und aktiv betriebene – Vorhaben, Hamburger Hafensedimente bei der Vogelschutzinsel Scharhörn zu verklappen, ab.

Des Weiteren lehnt der Kreistag des Landkreises Cuxhaven die von der Freien und Hansestadt Hamburg zusätzlich und neu beabsichtigte Sedimentverklappung von Hamburger Hafenschlick am Neuen Lüchtergrund, bei den Verbringungsstellenbereichen VSB 730 – VSB 740, ab.

Der Landkreis Cuxhaven spricht sich daher für die Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und damit für die Verbesserung und für die Vermeidung von Verschlechterungen von Oberflächengewässern und damit für die Erreichung einer guten Wasserqualität in der Elbe aus.

Der Kreistag des Landkreises Cuxhaven bittet daher die Anrainer der Tideelbe, die Stadt Hamburg, den Kreis Pinneberg, den Kreis Steinburg, Kreis Dithmarschen, das Land Schleswig-Holstein, das Land Niedersachsen, die Landkreise Harburg und Stade, sich ebenfalls im Sinne der nationalen und der EU[1]Wassergesetzgebung zu verwenden und die Erreichung einer guten Wasserqualität nach WHG, WRRL, MSRL und den Schutz von Oberflächenwasser und Grundwasser im Rahmen der gesetzlichen Fristen sicherzustellen.

Der Kreistag erwartet und befürwortet die Einberufung einer Konferenz der oben bezeichneten Gebietskörperschaften unter Federführung des Bundes unter Hinzuziehung der Länder Niedersachsen und Schleswig-Holstein mit dem Ziel, die Ausbau- und die Unterhaltungsbaggerei in der Elbe einer Lösung zuzuführen, welche nationaler und internationaler Wassergesetzgebung entspricht und die Anlieger der Tideelbe sowie das Flusssystem und die Deutsche Bucht von ökologischen Belastungen weitestgehend freihält.

Darüber hinaus befürwortet der Landkreis alle Initiativen die zum Ziel haben eine Hafenkooperation der Norddeutschen Häfen zu erreichen.

Mit dieser Resolution berücksichtigt der Kreistag des Landkreises Cuxhaven seinen eigenen, am 20.5.2020 gefassten, Beschluss zur Umsetzung der 17 Nachhaltigen Entwicklungsziele der Vereinten Nationen.

Der Kreistag bittet den Landrat, diese Resolution mit den angesprochenen Gebietskörperschaften zu kommunizieren.

Begründung

Beide von Hamburg neu geplanten Verklappungsgebiete für Hamburger Hafensedimente bedeuten für den Landkreis Cuxhaven und deren Küstenkommunen durch die erwartbar stattfindende Verdriftung der verklappten, ökotoxisch belasteten, Sedimente eine konkret erhebliche Gefahr für die Qualität ihrer vorgelagerten Wattgebiete und Flussufer.
Daraus resultiert ein ökologischer und touristisch-wirtschaftlicher Schaden. Darüber hinaus wird das Weltnaturerbe Nationalpark Wattenmeer in seiner ökologischen Existenz gefährdet.
Zusätzlich ist die Verbringungsfläche Scharhörn Fanggebiet von Elb- und Krabbenfischern, deren wirtschaftliche Existenz durch eine Schlickverklappung eingeschränkt würde.
Die Pläne Hamburgs widersprechen der Schutzgebietsverordnung „Niedersächsischer Mündungstrichter der Elbe“ in § 3 Punkt 13 und 16, die einen Eintrag von Schadstoffen in die Außenelbe verbietet sowie internationalen Schutzgebietsverordnungen. Weitere Bezüge für den Gebiets- und Artenschutz ergeben sich aus der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) und der Wasser-Rahmenrichtlinie (WRRL) der Europäischen Union, aus dem Bonner Übereinkommen zur Erhaltung der wandernden Tierarten und seiner Tochter-Abkommen (AEWA, WSSA, ASCOBANS) der Vereinten Nationen sowie den Vereinbarungen zur Trilateralen Wattenmeerzusammenarbeit. Insbesondere ist der Entschließungsantrag des Europäischen Parlaments über die Umsetzung der Wassergesetzgebung der EU von Dezember 2020 (2020/2613(RSP)) zu berücksichtigen, gegen den durch eine Verklappung von Hafenschlick in den o.g Gebieten verstoßen würde.
Der Kreistag sieht sich durch die rechtlichen Grundlagen auf nationaler und internationaler Ebene in seiner Haltung der Ablehnung der Verbringung von belastetem Hafenschlick vor Scharhörn und dem Neuen Lüchtergrund bestätigt.

Rubrik:  Kreistagsfraktion Anträge & Standpunkte

Rubrik: Themenschwerpunkte: Nordsee & Elbe & Weser